Welche Zuschüsse dürfen Sie erwarten?

Verhinderungspflege Verhinderungspflege (Urlaubs-Krankheitsvertretung): Für sechs Wochen im Jahr kann Verhinderungspflege gewährt werden. Voraussetzung ist unter anderem, dass die pflegebedürftige Person zischen Pflegegrad 2 und Pflegegrad 5 eingestuft wurde. Entlastungsbetrag Entlastungsbetrag: Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von monatlich 125 € und dies bereits ab Pflegegrad 1. Sie erhalten den Betrag für […]